3 Jahre TPD2 in Österreich

Mehr als 3 Jahre sind vergangen seit die TPD2 in verschiedensten Ausführungen in den EU Ländern in Kraft trat.

http://nebelkraehe.eu/2016/05/20-5-2016-was-gilt-ab-jetzt-in-oesterreich-fuer-konsumentinnen-und-fuer-haendlerinne/
veröffentlicht bei Nebelkrähe anlässlich der TPD2

Österreich hat es sicher nicht am härtesten getroffen, aber wenn ich heute so im Netz surfe, dann ist das Versandverbot am spürbarsten.

Sucht man nach einem Gerät landet man auf jede Menge deutscher Shopseiten, während man in Österreich nicht mal mehr auf Ebay oder Sphock seine alten Sachen loswerden kann.

Geschweige denn neue kaufen.

Will man als Österreicher wissen wo man ein Gerät bekommt, muss man jede Menge Freiminuten investieren, denn außer alle Shops abtelefonieren hat man kaum eine Wahl.

Natürlich kann man Mails schreiben und facebooken. Aber der Haben-Will-Virus zwingt einen geradezu ans Telefon. Man will die Antwort ja gleich.

Den Händler zwingt das in eine unangenehme Position, hat er nicht was der Anrufer sucht, hat man nur Sekunden um einen Alternativvorschlag möglichst eloquent vorzubringen.

Das sind die Dinge, die eine Website automatisch macht.

Man kann also sagen der österreichische Händler ist schon mal im Nachteil, vor allem wenn er nicht um die Ecke des bedürftigen Kunden seine Pforten hat.

Nun die Angst, dass nun alle Kunden in China einkaufen wurde uns inzwischen auch genommen, denn obwohl es keine Rechtsgrundlage gibt und ich damals auch nie eine Antwort der AGES erhielt, kam es nach einiger Zeit zu Anzeigen gegen private Endkunden, die bei Fasttech oder Gearbest oder ähnlichen Händlern außerhalb der EU bestellt haben.

Als Begründung wurde genannt, dass der Kunde den Händler anstiftet nach Österreich zu versenden obwohl dies verboten ist. Der Kunde stiftet also einen Händler an, der sowieso nach Österreich versandt hätte, weil es dem Chinese gelinde gesagt scheiß egal sein kann, was in Österreich verboten ist.

Wenn mir ein Onlineshop Versand in mein Land anbietet, dann stifte ich ihn sicher nicht durch meine Bestellung an. Eher stiftet er mich an, weil er es mir anbietet.

Beim Drogenhandel versucht man doch auch den Dealer zu kriegen und nicht den Konsumenten.

Noch lustiger wird das, wenn man bei Amazon bestellt. Bei Amazon ist bestellen nach Österreich immer ein Lotteriespiel. Es gibt die unterschiedlichsten Produkte (also unabhängig von E-Dampfen) bei denen manche nach Österreich verschickt werden und manche nicht.

Wenn ich also nun bei Amazon einen Verdampfer suche, dann dauert es zwar ein bisschen, aber ich finde jemanden, der mir einen Verdampfer nach Österreich schickt.

https://www.amazon.de/SKRR-Verdampfer-Set-Lungenz%C3%BCge-Vaporesso/dp/B07PGGX6JQ/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=skrr+verdampfer+set+8ml&qid=1568568249&sr=8-1

Da es nun bei allerhand Produkten vorkommt, dass mir diese von verschiedenen Händlern angeboten werden und manche eben nicht nach Österreich senden, kann ich als Kunde davon ausgehen, dass das schon okay geht, wenn ich jetzt bestelle, weil der verfügbar ist und auch nach Österreich versandt wird.

Tatsächlich sagt aber Vaterstaat, dass ich mit Klick auf Jetzt kaufen, den Händler zu einer Straftat angestiftet habe, denn ich als Bürger muss natürlich wissen, dass der Versand verboten ist, und wenn nicht, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Man wird zum mittelbaren Täter (so sagt es die AGES).

Nun kann man folgendes sagen:

Als Bürger sollte ich das StGB kennen.

Als Straßenverkehrsteilnehmer sollte ich die Straßenverkehrsordnung kennen.

Als Händler für E-Dampfen sollte ich bei grenzüberschreitendem Handel die Tabakgesetze im Zielland kennen.

Als Gastronom sollte ich die Tabakgesetze meines Landes kennen.

Aber warum sollte ich als Bürger, der z.B. in einem Versicherungsbüro arbeitet und nur privat dampft, weil ich früher mal geraucht habe, wissen, dass ich mich strafbar mache, weil man den Versandhandel verboten hat. Es geht hier nicht um ein generelles Importverbot, wie wenn man Zigaretten über die Grenze schmuggelt, es geht auch nicht um Elfenbein, das ich aus Indien bestelle.


Es geht um E-Dampfen, die ich vor 5 Jahren noch problemlos bestellen konnte, die ich immer bestellt habe, weil ich ein bisschen abseits der nächsten größeren Stadt wohne.

Es geht dabei um ein Gesetz, dass Hersteller, Importeure und Händler betrifft und den Endkunden mit keinem Wort erwähnt. Wenn ich im Wirtshaus rauche, wird auch der Gastronom zur Kasse gebeten, der es nicht unterbunden hat und nicht ich die rein geht, weil man da rauchen darf.

Wie kommt also der Staat dazu, dass er mir als Bürger plötzlich ein Schreiben schickt, dass ich eine Verwaltungsstrafverfahren erwarten muss, weil ich etwas bei Amazon, Alibaba oder einem der zig anderen großen Onlinehändler bestellt habe?

Ich habe dies
bewusst aus der Ich-Perspektive geschrieben, auch wenn es nicht mir
passiert ist. Ich will die Privatsphäre meiner Bekannten und Leser,
denen dies passiert ist wahren. 

Grundsätzlich müsste man gegen so einen Bescheid natürlich Einspruch einlegen. Aber welcher einfache Bürger hat die Zeit und das Geld um das durchzufechten.

Und so stehen wir hier in Österreich 3 Jahre nach der TPD 2 und müssen zu sehen, wie der Staat ein sinnloses Gesetz auf dem Rücken seiner Bürger ausübt.

Der Staat macht uns Dampfer zu Kriminellen.

Bereits vor Jahren ging der Spruch „I am vaper not a criminal“ viral.

Heute in Österreich ist er traurige Realität geworden.