Mehr als 3 Jahre
sind vergangen seit die TPD2 in verschiedensten Ausführungen in den
EU Ländern in Kraft trat.
http://nebelkraehe.eu/2016/05/20-5-2016-was-gilt-ab-jetzt-in-oesterreich-fuer-konsumentinnen-und-fuer-haendlerinne/
veröffentlicht bei Nebelkrähe anlässlich der TPD2
Österreich hat es
sicher nicht am härtesten getroffen, aber wenn ich heute so im Netz
surfe, dann ist das Versandverbot am spürbarsten.
Sucht man nach einem
Gerät landet man auf jede Menge deutscher Shopseiten, während man
in Österreich nicht mal mehr auf Ebay oder Sphock seine alten Sachen
loswerden kann.
Geschweige denn neue
kaufen.
Will man als
Österreicher wissen wo man ein Gerät bekommt, muss man jede Menge
Freiminuten investieren, denn außer alle Shops abtelefonieren hat
man kaum eine Wahl.
Natürlich kann man
Mails schreiben und facebooken. Aber der Haben-Will-Virus zwingt
einen geradezu ans Telefon. Man will die Antwort ja gleich.
Den Händler zwingt
das in eine unangenehme Position, hat er nicht was der Anrufer sucht,
hat man nur Sekunden um einen Alternativvorschlag möglichst eloquent
vorzubringen.
Das sind die Dinge, die eine Website
automatisch macht.
Man kann also sagen
der österreichische Händler ist schon mal im Nachteil, vor allem
wenn er nicht um die Ecke des bedürftigen Kunden seine Pforten hat.
Nun die Angst, dass
nun alle Kunden in China einkaufen wurde uns inzwischen auch
genommen, denn obwohl es keine Rechtsgrundlage gibt und ich damals
auch nie eine Antwort der AGES erhielt, kam es nach einiger Zeit zu
Anzeigen gegen private Endkunden, die bei Fasttech oder Gearbest oder
ähnlichen Händlern außerhalb der EU bestellt haben.
Als Begründung
wurde genannt, dass der Kunde den Händler anstiftet nach Österreich
zu versenden obwohl dies verboten ist. Der Kunde stiftet also einen
Händler an, der sowieso nach Österreich versandt hätte, weil es
dem Chinese gelinde gesagt scheiß egal sein kann, was in Österreich
verboten ist.
Wenn mir ein
Onlineshop Versand in mein Land anbietet, dann stifte ich ihn sicher
nicht durch meine Bestellung an. Eher stiftet er mich an, weil er es
mir anbietet.
Beim Drogenhandel
versucht man doch auch den Dealer zu kriegen und nicht den
Konsumenten.
Noch lustiger wird
das, wenn man bei Amazon bestellt. Bei Amazon ist bestellen nach
Österreich immer ein Lotteriespiel. Es gibt die unterschiedlichsten
Produkte (also unabhängig von E-Dampfen) bei denen manche nach
Österreich verschickt werden und manche nicht.
Wenn ich also nun
bei Amazon einen Verdampfer suche, dann dauert es zwar ein bisschen,
aber ich finde jemanden, der mir einen Verdampfer nach Österreich
schickt.
https://www.amazon.de/SKRR-Verdampfer-Set-Lungenz%C3%BCge-Vaporesso/dp/B07PGGX6JQ/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=skrr+verdampfer+set+8ml&qid=1568568249&sr=8-1
Da es nun bei
allerhand Produkten vorkommt, dass mir diese von verschiedenen
Händlern angeboten werden und manche eben nicht nach Österreich
senden, kann ich als Kunde davon ausgehen, dass das schon okay geht,
wenn ich jetzt bestelle, weil der verfügbar ist und auch nach
Österreich versandt wird.
Tatsächlich sagt
aber Vaterstaat, dass ich mit Klick auf Jetzt kaufen, den Händler zu
einer Straftat angestiftet habe, denn ich als Bürger muss natürlich
wissen, dass der Versand verboten ist, und wenn nicht, Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht.
Man wird zum
mittelbaren Täter (so sagt es die AGES).
Nun kann man
folgendes sagen:
Als Bürger sollte
ich das StGB kennen.
Als
Straßenverkehrsteilnehmer sollte ich die Straßenverkehrsordnung
kennen.
Als Händler für
E-Dampfen sollte ich bei grenzüberschreitendem Handel die
Tabakgesetze im Zielland kennen.
Als Gastronom sollte
ich die Tabakgesetze meines Landes kennen.
Aber warum sollte
ich als Bürger, der z.B. in einem Versicherungsbüro arbeitet und
nur privat dampft, weil ich früher mal geraucht habe, wissen, dass
ich mich strafbar mache, weil man den Versandhandel verboten hat. Es
geht hier nicht um ein generelles Importverbot, wie wenn man
Zigaretten über die Grenze schmuggelt, es geht auch nicht um
Elfenbein, das ich aus Indien bestelle.
Es geht um
E-Dampfen, die ich vor 5 Jahren noch problemlos bestellen konnte, die
ich immer bestellt habe, weil ich ein bisschen abseits der nächsten
größeren Stadt wohne.
Es geht dabei um ein
Gesetz, dass Hersteller, Importeure und Händler betrifft und den
Endkunden mit keinem Wort erwähnt. Wenn ich im Wirtshaus rauche,
wird auch der Gastronom zur Kasse gebeten, der es nicht unterbunden
hat und nicht ich die rein geht, weil man da rauchen darf.
Wie kommt also der
Staat dazu, dass er mir als Bürger plötzlich ein Schreiben schickt,
dass ich eine Verwaltungsstrafverfahren erwarten muss, weil ich etwas
bei Amazon, Alibaba oder einem der zig anderen großen Onlinehändler
bestellt habe?
Ich habe dies
bewusst aus der Ich-Perspektive geschrieben, auch wenn es nicht mir
passiert ist. Ich will die Privatsphäre meiner Bekannten und Leser,
denen dies passiert ist wahren.
Grundsätzlich
müsste man gegen so einen Bescheid natürlich Einspruch einlegen.
Aber welcher einfache Bürger hat die Zeit und das Geld um das
durchzufechten.
Und so stehen wir
hier in Österreich 3 Jahre nach der TPD 2 und müssen zu sehen, wie
der Staat ein sinnloses Gesetz auf dem Rücken seiner Bürger ausübt.
Der Staat macht uns
Dampfer zu Kriminellen.
Bereits vor Jahren
ging der Spruch „I am vaper not a criminal“ viral.
Heute in Österreich
ist er traurige Realität geworden.
Ähnliche Beiträge